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Wettbewerb und Qualität – Grundsätze für eine Vergabekultur

16. August 2016

Diskussionsabend des BDA Saar und des BDA Bundesverband

17. September 2015, 18.00 bis 20.00 Uhr, Moderne Galerie, Saarbrücken

Foto: BDA Saar
Foto: BDA Saar
Foto: BDA Saar

Spätestens ab dem 18. April 2016 wird eine neue „Vergabeverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge“ die bisherige VOF ersetzen. Derzeit wird im Bundeswirtschaftsministerium ein Referentenentwurf erarbeitet, für den der BDA seine Forderungen in Form eines Positionspapiers eingebracht hat.

Gerade in kleinen Bundesländern wie dem Saarland führen fachlich nicht begründbare Übertreibungen bei den Zulassungskriterien zunehmend dazu, dass selbst qualifizierteste Büros die formalen Eignungskriterien nicht erfüllen können und die Planungsleistungen an Büros außerhalb der Landesgrenzen vergeben werden müssen. So fließen unnötigerweise Kompetenzen, Arbeitsplätze und Steuereinnahmen aus den kleinen Ländern ab – zugunsten eines Konzentrationsprozesses, von dem letztlich größere Büros vor allem in den Metropolregionen profitieren. Und damit verbunden: die Schwächung der baukulturellen Identität einer Region.

Mit dem Positionspapier fordert der BDA deutlich reduzierte Eignungskriterien, um für junge und kleine Architekturbüros eine faire Teilnahme zu erreichen. Zentrales Anliegen ist zudem, mit dem möglichst offenen Planungswettbewerb eine transparente und qualitätsorientierte Vergabe in der neuen „Vergabeverordnung“ zu verankern. Dass eine transparente und damit rechtssichere Vergabe auch im Sinne der öffentlichen Auftraggeber ist, zeigt der stetig wachsende Markt für juristische Beratungsleistungen. Eine Vergabeverordnung, die möglichst ohne weitergehende Beratung eine rechtssichere Vergabe erreicht, stärkt das Vertrauen zwischen Auftraggebern und Architekten.

Auf dem Weg zu einer Vergabekultur, die vom gegenseitigen fachlichen Respekt zwischen Archi-tekten und öffentlichen Auslober geprägt ist, stellt die Reform der Vergabeordnung einen wichtigen Baustein dar. Doch darüber hinaus muss sich der Berufsstand der Architekten grundlegender Fragen stellen: Was sind die Gründe dafür, dass öffentliche Auftraggeber immer seltener dem Qualitätsversprechen des freien geistigen Wettbewerbs vertrauen und mit dem Argument der Alternativlosigkeit auf beschränkte Wettbewerbe und auf reine Verhandlungsverfahren setzen? Wie müssen faire und qualitätsfördernde Verfahren strukturiert sein, damit sie vom öffentlichen Auftraggeber als geeigneter Weg erkannt werden? Wann ist der offene Wettbewerb die beste Vorgehensweise und welche weiteren qualifizierten Verfahren sind im Rahmen der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW, im Saarland GRW Saar) zu definieren, um den besonderen Anforderungen der öffentlichen Hand zu entsprechen? Welche Prinzipien sind unumstößlich, um faire Teilnahmebedingungen für Architekten zu definieren? Und wie ist der aktuelle Stand der Novellierung des Vergaberechts?

Der gemeinsame Diskussionssabend des BDA Saar und des BDA Bundesverband lädt zu einem fachlichen Austausch über zentrale Grundlagen unseres Berufs ein.

Begrüßung:
Carsten Diez, Landesvorsitzender BDA Saar

Grundlagen für eine Vergabekultur und aktueller Stand der Novellierung des Vergaberechts:
Heiner Farwick, Präsident des BDA, Ahaus/Berlin

Diskussion:
Andrea Wandel, Wandel Lorch Architekten, Saarbrücken
Kerstin Schirm, Ministerium für Finanzen und Europa, Referat D/3 Vergaberecht (angefragt)
Rainer Tschunko, Leiter des Amtes für Bau und Liegenschaften (angefragt)
Heiner Farwick, Präsident des BDA, Ahaus/Berlin

Moderation:
Dr. Thomas Welter, Bundesgeschäftsführer, Berlin